„road in forest“: © Iakov Kalinin – shutterstock.com [https://www.shutterstock.com/de/g/iakov+kalinin] (Stockfoto-ID: 100878808)

Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven!
Wir leiten alle nötigen Schritte für Sie ein und übernehmen den gesamten Schriftverkehr rund um den Verkehrsunfall. Somit haben Sie den Kopf für die wichtigen Dinge frei.

Zuverlässig und schnell erreichbar!
Über unser Online-Formular können Sie uns jederzeit einfach, schnell und sicher kontaktieren. Für einen schnellen persönlichen Kontakt rufen unsere Unfallanwälte Sie auf Wunsch gerne zurück. 

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig!
Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Gebot, daher sind wir jederzeit für Sie da und freuen uns auf Ihr Feedback.

Unverbindlicher Erstkontakt!
Sie entscheiden, ob Sie einen verbindlichen Auftrag zur Unfallschadensregulierung erteilen möchten. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen Anwalt.

Oftmals kostenfrei!
Der schuldlos Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der notwendigen Rechtsanwaltskosten. Gerne übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Erreichen Sie Ihr Ziel und sparen Sie Zeit, Geld und Nerven!

Bei Ihrem Verkehrsrechtsprofi sind Sie von Anfang an in guten und professionellen Händen. Wir vertreten Sie bundesweit, unabhängig von Unfall- oder Wohnort, in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten, unterstützt von kompetenten Kollegen und Partnern aus ganz Deutschland.

Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich des Verkehrsrechts – insbesondere der Verkehrsunfallregulierung – und bleiben durch stetige Fortbildung für Sie immer up to date.

Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung des Unfallgegners oder die nächstgelegene Werkstatt am Unfallort verfolgen vorrangig oft eigene Interessen. Geben Sie deshalb die notwendige Korrespondenz zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche immer sofort und ausschließlich in unabhängige und professionelle Hände. Wir stehen Ihnen gerne und engagiert als der vertrauensvolle und sachliche Partner zur Seite, der sich einzig und ausnahmslos um Ihre eigenen Belange als Unfallgeschädigter kümmert und dabei sicherstellt, dass Sie als Mandant auch wirklich das bekommen, was Ihnen vom Unfallgegner zusteht.


Als Unfallgeschädigter haben Sie stets Anspruch auf einen eigenen Rechtsbeistand!

Die gegnerische Kraftfahrthaftpflichtversicherung hat dem schuldlos Geschädigten als Schadensposition grundsätzlich auch die notwendigen Kosten für den zur Durchsetzung der Ansprüche aus dem Verkehrsunfallereignis (Schadensersatz, Schmerzensgeld, etc.) beauftragten Rechtsanwalt zu erstatten.

Gerne übernehmen wir darüber hinaus auch die gebotene fachkundige Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutz- und/oder Kaskoversicherer, um etwaige Kostenrisiken / -lücken aufzufangen bzw. zu minimieren, welche bei einer Schuld oder Mitschuld am Unfall entstehen können.


Überzeugt?

Dann stellen Sie doch gleich eine unverbindliche Anfrage, wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück!

Damit uns alle nötigen Daten für einen schnellen und unkomplizierten Fortgang sogleich zur Hand stehen und wir uns sofort mit vollem Einsatz um Ihr Anliegen kümmern können, übermitteln Sie uns doch hier direkt oder per Ausdruckformular einfach und selbstverständlich vertraulich alles Weitere.

Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Für die Zukunft immer dabei, die Unfallcheckliste Ihrer Verkehrsrechtsprofis!