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Die Mandatserteilung ist grundsätzlich durch den Mandanten gebührenpflichtig.
Im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung ist der Schadenverursacher allerdings gegenüber den Unfallgeschädigten zum Ersatz der notwendigen Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Ob insofern eine vollumfängliche Erstattungspflicht besteht hängt jedoch im Einzelfall von der konkreten Haftungs- / Schuldverteilung ab. Bei einer Mitschuld (Mithaftung) verbleiben auch die Anwaltskosten entsprechend beim Mandanten. Eine mögliche Differenz kann bei bestehen von der eigenen Rechtsschutz- oder Kaskoversicherung erstattet werden.